OLG Zweibrücken: Vergleich von Israel und NS-Regime nicht automatisch strafbar
03.08.2026, 06:33 Uhr
Freispruch nach Israel-NS-Vergleich: OLG Zweibrücken hebt Urteil auf
Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat eine Instagram-Nutzerin von dem Vorwurf der Volksverhetzung und der Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen freigesprochen. Die Frau hatte in ihren sozialen Medien das Vorgehen des Staates Israel im Gazastreifen mit Methoden des Nationalsozialismus verglichen und dabei auch Symbole wie das Hakenkreuz in Verbindung mit dem Davidstern gezeigt. Zuvor war sie vom Amtsgericht Ludwigshafen zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt worden.
In seinem Beschluss stellte der Strafsenat klar, dass die Darstellungen im Gesamtzusammenhang als scharfe politische Kritik an der israelischen Regierung und nicht als Verherrlichung des Nationalsozialismus zu werten seien. Das Gericht betonte, dass das Zeigen verbotener Symbole dann nicht strafbar ist, wenn es der Ablehnung der Ideologie oder einer kritischen Auseinandersetzung dient. Eine Werbung für das NS-Unrecht habe im vorliegenden Fall nicht vorgelegen.
Zudem hielten die Richter fest, dass ein Vergleich mit dem Holocaust oder dem NS-Regime nicht automatisch den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Hierfür müsse die Äußerung geeignet sein, den öffentlichen Frieden zu stören, etwa durch eine Verharmlosung der NS-Verbrechen oder einen Aufruf zum Rechtsbruch. Da das Gericht keine Anhaltspunkte für eine solche Friedensstörung sah, sprach es die Angeklagte frei.
Dieses Urteil wird als bedeutend für die Reichweite der Meinungsfreiheit in Deutschland angesehen, insbesondere im Kontext der Debatte um den Nahostkonflikt. Es unterstreicht, dass auch drastische und provokante Vergleiche im Rahmen der politischen Auseinandersetzung rechtlich geschützt sein können, solange sie nicht die Grenze zur Volksverhetzung überschreiten.